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Wenn du deine Schreckschusswaffe ausschließlich in der eigenen Wohnung, den eigenen Geschäftsräumen oder auf dem eigenen Grundstück verwenden möchtest, benötigst du keinen Kleinen Waffenschein. Auch für den Transport deiner Waffe ist dieser nicht notwendig.
Solltest du allerdings Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit verdeckt bei dir tragen (führen) wollen, dann musst du zwingend einen Kleinen Waffenschein besitzen. Zudem empfehlen wir immer die Verwendung eines passenden Holsters.
Führen = verdecktes Tragen der geladenen Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit.
Achtung! Auf öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen sowie Versammlungen ist das Führen von Schreckschusswaffen auch mit dem Kleinen Waffenschein nicht gestattet!!!
Wieviel ein Kleiner Waffenschein kostet ist bundeseinheitlich nicht geregelt und somit wohnortabhängig. Nach unserem Wissensstand liegen die Gebühren in der Regel zwischen 30 und 150 Euro.
Die Schreckschusswaffe darf ausschließlich nicht schuss- und zugriffsbereit und nur getrennt von der Munition in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Am besten du verwendest dafür einen Waffenkoffer.
Schreckschusspistolen- und Revolver mit dem Kaliber 8 mm Knall erhalten in Deutschland keine Zulassung mehr und dürfen somit nicht mehr verkauft werden. Der Besitz solcher Schreckschusswaffen ist nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um 8 mm Modelle, die das PTB-Zeichen besitzen (sehr selten). Diese sind legal und dürfen weiterhin verwendet werden. Das Kaliber 8 mm wurde durch das Kaliber .315 (8 mm kurz) ersetzt.
Vogelschreck-Munition ist erwerbsscheinpflichtig, da es sich hierbei um pyrotechnische Munition der erlaubnispflichtigen Zulassungs-Klasse PM2 handelt. Um Vogelschreck-Munition erwerben zu dürfen, wird ein entsprechender Munitionserwerbsschein benötigt. Liegt dieser nicht vor, darf Vogelschreck weder erworben noch besessen werden.
Du bist auf der Suche nach einer günstigen Schreckschusswaffe? Dann bist Du hier im shoot-club Schreckschuss-Shop genau richtig, denn bei uns kannst Du dir eine Gaspistole aussuchen, die Dich sowohl in Sachen Qualität, als auch durch die perfekte Funktionalität überzeugen werden. Darüber hinaus führen wir eine große Auswahl an passendem Zubehör wie Holster, Platzpatronen, Reinigungsmittel etc. Wenn du Fragen haben solltest oder Hilfe bei der Auswahl benötigst, ist dir unser Serviceteam sehr gern behilflich.
Schreckschusswaffen, auch Gas- oder Signalwaffen genannt, sind Revolver und Pistolen, die spezielle Schreckschussmunition/Platzpatronen abfeuern. Sie unterscheiden sich von scharfen Waffen dadurch, dass die Läufe mit Sperren versehen sind und so das Abfeuern von Projektilen nicht möglich ist. Es strömen unmittelbar nach dem Schuss also nur heiße Gase aus dem Lauf. Zudem sind die Läufe von Schreckschusswaffen mit Sollbruchstellen versehen, die die Waffe bei der Verwendung von scharfer Munition zerstören würden.
Einsatzgebiete für Schreckschusswaffen sind:
- Notwehr, Notstand (Selbstverteidigung)
- Theateraufführungen
- Not- und Rettungsübungen
- Sportveranstaltungen (Signalgebung)
Schreckschusswaffen mit gültigem PTB-Zeichen können ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Unter dem Begriff "SRS Waffen" fallen alle Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die Reizstoffe, Platzpatronen oder pyrotechnische Munition verschießen. Dabei werden keine Geschosse durch einen Lauf getrieben.
Das PTB-Zeichen ist ein Prüfsiegel der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und muss auf dem Verschluss aller frei erwerbbaren (ab 18 Jahren) Schreckschusswaffen eingeprägt sein. Ohne das PTB-Siegel gelten solche Waffen in Deutschland als scharfe Schusswaffen und sind erlaubnisscheinpflichtig.
Der Besitz einer Schreckschusswaffen ist nur erlaubt, wenn diese über ein gültiges PTB-Zeichen verfügt.
Der Kleine Waffenschein berechtigt dazu, eine Schreckschusspistole oder einen Schreckschussrevolver im geladenen Zustand, außerhalb des befriedeten Besitztums verdeckt führen zu dürfen. Voraussetzung ist, dass die Schreckschusswaffe über ein gültiges PTB-Zeichen verfügt.
Um einen Kleinen Waffenschein zu erhalten, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Ferner werden die Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung von der zuständigen Behörde geprüft. Es dürfen also keine Vorstrafen vorliegen oder eine Alkohol- bzw. Drogenabhängigkeit bestehen.
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